Wir über uns
Der Verein
Vorstand
Der Vorstand der LAG Süd-West-Dreieck wurde am 28. April 2022 in der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Vorstandschaft besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und der Geschäftsführung. Der Vorstand führt jene Geschäfte des Vereins, die laut Satzung nicht der Mitgliederversammlung oder dem Steuerkreis obliegen.
Unsere Vorstandsmitglieder
Alexander Knahn
1. Vorsitzender / Bürgermeister Markt Höchberg
Roland Nöth
2. Vorsitzender / Bürgermeister Markt Gelchsheim
Thomas Haaf
Kassenwart / Unternehmer
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie beschließt insbesondere über:
- Änderungen in der Lokalen Entwicklungsstrategie
- Änderung der Beitragsordnung
- Satzung und Satzungsänderungen
- Wahl des Vorstands, der Steuerkreis-Mitglieder und der Kassenprüfenden
- Entlastung des Vorstands
Steuerkreis
Der Steuerkreis ist das Projektauswahlgremium der LAG Süd-West-Dreieck und wird für den Zeitraum von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Steuerkreis der LAG Süd-West-Dreieck besteht aus elf stimmberechtigten Mitgliedern sowie elf stellvertretenden Mitgliedern.
Der Steuerkreis als Entscheidungsgremium beschließt insbesondere über die Förderwürdigkeit der eingereichten Projekte. Die Zusammensetzung des Steuerkreises ist in der Satzung der LAG und der Geschäftsordnung des Steuerkreises geregelt. Der Steuerkreis besteht aus Vertreter*innen der Kommunen und Vertreter*innen aus den festgelegten Interessensgruppen. Bei den Sitzungen dürfen die Stimmanteile der öffentlichen Vertreter (z.B. Bürgermeister*innen) und der anderen Interessensgruppen 49 % nicht überschreiten. Gültige Beschlüsse kommen also nur dann zustande, wenn keine der einzelnen Interessengruppen die Entscheidung dominiert.
Das Projektauswahlgremium tagt ohne festen Turnus, je nach Eingang der Projektanträge. Die Termine werden auf der Website bekannt gegeben.
Fachbeirat
Der Fachbeirat ist ein weiteres Organ des Vereins und wird zu den Steuerkreis-Sitzungen hinzugezogen. Die Mitglieder des Fachbeirats werden vom Vorstand bestellt und sind im Steuerkreis beratend tätig. Die Mitglieder des Fachbeirats haben kein Stimmrecht. Sie müssen auch nicht Mitglied des Vereins sein.
Sie sehen hier den Aufbau der Vereinsstruktur und die Vereinsorgane:
Mitglied werden
Sie möchten sich für Ihre Region engagieren und sich aktiv an der Entwicklung unserer Region beteiligen?
Dann unterstützen Sie die Arbeit der LAG Süd-West-Dreieck und werden Sie Mitglied!
Grundsätzlich kann jede juristische oder natürliche Person Mitglied bei der LAG werden und sich in die Entwicklung unserer Region einbringen.
Alle Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie in der Satzung und Beitragsordnung der LAG Süd-West-Dreieck.
BeitragsordnungBeitrittserklärung
Vereinssatzung