Von der Idee zum Projekt

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Sie haben eine Projektidee?

Grundsätzlich ist das LAG-Management erster Ansprechpartner. Bei Fragen zu Ihrer Idee oder zu den Fördermodalitäten hilft Ihnen die Geschäftsstelle der LAG Süd-West-Dreieck gerne weiter.

Ein Projekt muss zu mindestens einem Entwicklungs- und Handlungsziel der Lokalen Entwicklungsstrategie beitragen, um förderwürdig zu sein.

Von der Projektidee zur Umsetzung

Ablauf

Sie haben eine Projektidee?

Grundsätzlich ist das LAG-Management erster Ansprechpartner. Bei Fragen zu Ihrer Idee oder zu den Fördermodalitäten hilft Ihnen die Geschäftsstelle der LAG Süd-West-Dreieck gerne weiter.

Wichtige Hinweise:

  • Erst nach Erhalt eines Bewilligungsbescheids durch die Bewilligungsstelle dürfen Aufträge für das Projekt vergeben oder Zahlungen und Käufe getätigt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann einen Verlust des Anspruchs auf Förderung zur Folge haben!

     

Schritt 1

Projektidee und Erstkontakt

  • Anfertigen einer Kurzbeschreibung
  • Kontaktaufnahme mit dem LAG-Management
Schritt 2

Anfertigen einer Projektskizze

  • Aufstellung eines Kosten- und Finanzierungsplans
  • Abstimmung mit LAG-Management
Schritt 3

Antragsgespräch

  • Termin mit LEADER-Koordinator

  • Abschließende Prüfung der Förderfähigkeit

Schritt 4

Vorstellung im Steuerkreis

  • Vorstellung durch Projektträger*in 
  • Beratung durch Mitglieder und Fachbeirat
  • Beschlussfassung
Schritt 5

Förderantrag

  • Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag mit LAG-Management
  • Elektronische Antragstellung im Portal iBALIS
Schritt 6

Prüfung und Bewilligung

  • Antragsprüfung
  • Ausstellung des Zuwendungsbescheids vom AELF Bad Neustadt a. d. Saale
  • Gespräch mit LAG-Management vor Projektstart
Schritt 7

Umsetzungsphase

  • Jetzt darf mit dem Projekt begonnen werden und Aufträge vergeben werden!

  • Änderungen im Projektverlauf unbedingt anzeigen!

Schritt 8

Projektabschluss und Abrechnung

  • Zusammenstellung aller Unterlagen mit dem LAG-Management für den LEADER-Zahlungsantrag

  • Zustellung des Auszahlungsbescheids und Start der Zweckbindungsfrist