Kleinprojektefonds
Förderbedingungen im Überblick
Förderhöhe: mindestens 500 €, maximal 2.500 € pro Projekt
Fördersatz: 100 % der Nettokosten bis höchstens 2.500 €
Projektgesamtkosten: ein Kleinprojekt darf insgesamt maximal 20.000 € brutto kosten
Antragsberechtigt: Interessengruppen und Initiativen (auch ohne Rechtsform), Vereine und Organisationen, die im Gebiet der LAG Süd-West-Dreieck aktiv sind
Förderthemen: Projekte aus den Bereichen Kultur, Soziales, Sport und Ökologie, die das Gemeinschaftsleben stärken und einen Beitrag zur regionalen Identität leisten.
Nicht antragsberechtigt: Kommunen und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Privatpersonen sowie politisch orientierte Organisationen
Nicht förderfähig: Vereinsinterne Veranstaltungen, wirtschaftliche Tätigkeiten, MwSt.
Beispiele für Kleinprojekte aus anderen LAGen in Bayern
- LEGO-Mitmachprojekt Römermuseum (Förderkreis Mainlimes-Museum e.V.)
- Robotik-Workshop
- Ausbildung ehrenamtlicher DWV-Wanderführer*innen (Spessartbund)
- Themenwanderwege: Beschilderung und Infrastruktur
- Podcast „Spessart-Gebabbel“ (Tourismusverband Spessart-Mainland)
- Errichtung eines Erdgeschichte- und Klimalehrpfads (BUND Naturschutz Ortsgruppe Gemünden)
- Erstellen eines Dokumentarfilms zum Bauernkrieg (Schüler-Projekt)
Das Themenspektrum für Kleinprojekte ist breit und vielfältig!
Antragstellung
Die Einreichung von Projektanfragen erfolgt per E-Mail an info@lag-swd.de in Form einer Kurzbeschreibung. Hierfür ist zwingend das offizielle Antragsformular zu verwenden.
- Einreichfrist: bis spätestens 13. Januar 2026
Bitte berücksichtigen Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars die Richtlinien für den Kleinprojektefonds!
Anfrage für den Kleinprojektefonds (Antragsformular)
Ablauf des Kleinprojektefonds
Richtlinien für den Kleinprojektefonds
Projektauswahlkriterien für Kleinprojekte
Zielvereinbarung Kleinprojektefonds (von LAG auszufüllen)
Übersicht unserer Entwicklungs- und Handlungsziele (thematische Einordnung)
Projektauswahl und Umsetzungsstart
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch den Steuerkreis, dem regionalen Entscheidungsgremium der LAG, in der 7. Steuerkreis-Sitzung anhand festgelegter Kriterien.
Diese findet statt am:
- Mittwoch, 25. Februar 2026
Projektstart: Kurz nach der Steuerkreis-Sitzung und Projektauswahl wird mit allen Projektträger*innen eine Zielvereinbarung geschlossen, so dass ein Projektstart voraussichtlich ab März 2026 möglich ist.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Projekte, die vor Abschluss der Zielvereinbarung begonnen haben, von der Förderung ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen und Beratung
Die LAG bietet Interessierten die Möglichkeit, sich unverbindlich über die Fördermöglichkeiten des Kleinprojektefonds zu informieren und lädt hierzu herzlich zu einem Info-Abend ein. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Info-Abend zum Kleinprojektefonds der LAG
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Montag, 17. November 2025 |
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17:00 bis 19:00 Uhr |
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"Zacherle" in Giebelstadt (Ingolstadter Str. 11, 97232 Giebelstadt) |
Das LAG-Management freut sich auf Ihre zahlreichen Projektanfragen und Ideen für unsere Region!
