Förderrichtlinie
Informationen und Grundlegendes
Fördersätze
40 % der förderfähigen Nettokosten bei Projekten mit Gewinnerzielungsabsicht
60 % der förderfähigen Nettokosten bei Projekten zur Umsetzung der LES einer LAG
70 % bei Kooperationsprojekten mit anderen LAGen
Förderhöhe
- Die Untergrenze des Zuschusses liegt bei 7.000 Euro. Das bedeutet, dass ein Projekt bei einem Fördersatz von 60 % mindestens circa 12.000 € Gesamtvolumen haben muss.
- Die Obergrenze des Zuschusses liegt bei maximal 250.000 Euro pro Projekt - unabhängig vom Gesamtvolumen des Projekts.
Antragstellende und Projektträger*innen
- kommunale Körperschaften
- sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen staatliche Behörden)
- juristische Personen des privaten Rechts
- Personengesellschaften
- natürliche Personen
Fördervoraussetzungen
- Projekt liegt grundsätzlich im Gebiet der LAG.
- Projekt dient zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG.
- Das Projektauswahlverfahren der LAG ist formell richtig durchgeführt worden und es liegt ein positiver Beschluss des LAG-Steuerkreises vor.
- Es muss ein Konzept zur nachhaltigen finanziellen Tragbarkeit des Projekts vorliegen.
Weitere Informationen sowie die aktuellsten Merkblätter und Antragsunterlagen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Die aktuell gültigen Förderrichtlinien finden Sie unter nachstehenden Links: